Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsinhalt
Inhalt des Vertrages ist die Anmietung eines unserer Stadt•Land•Camp! Wohnmobile (bei uns WOW-mobile genannt) für einen definierten Zeitraum.
Der Mieter plant seine Tour mit dem WOW-mobil eigenständig. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen im Sinne eines Pauschalreisevertrag gemäß §§ 651a-l BGB.
Bei Über- bzw. Rückgabe des Fahrzeugs ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Beide Protokolle sind ebenfalls Bestandteile des Mietvertrages.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
2. Fahrzeugübergabe und -rückgabe
Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit!) an der vereinbarten Adresse zu übernehmen und zurückzugeben sofern kein separater Hol- und Bring-Service durch Stadt.Land.Camp! gebucht worden ist. Die eigenmächtige Verlängerung der Nutzungsdauer des Stadt•Land•Camp! WOW-mobils stellt keine automatische bzw. stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses dar.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe werktags von 15 Uhr bis 18 Uhr und die Rückgabe von 9 Uhr bis spätestens 11 Uhr. Bei Rückgabe nach der vereinbarten Zeit berechnet Stadt•Land•Camp! pro angefangener Stunde 50€ (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den jeweils gültigen Tagesmietpreis).
Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein des / der Fahrer/s im Original vorzulegen.
Vor Übernahme des Stadt.Land.Camp! WOW-mobils erfolgt eine persönliche Fahrzeug-Einweisung. Dabei wird das Wohnmobil gemeinsam auf seinen schadenfreien Zustand, Tankstand und sonstige Füllstände sowie Sauberkeit und gebuchte Ausstattung überprüft. Die dabei festgestellten Schäden, ungenügende Füllstände und / oder andere Mängel werden auf dem Übergabeprotokoll vermerkt, das vom Mieter und Vermieter unterzeichnet und Vertragsbestandteil wird.
Zur Rückgabe verpflichtet sich der Mieter das WOW-mobil im protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Stelle zurückzugeben. Die Rücknahme des Wohnmobils wird durch die erneute Unterschrift von Mieter und Vermieter auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt.
Bitte habt als Mieter Verständnis dafür, dass Stadt•Land•Camp! euch bei unzureichender Reinigung bzw. mangelhafter Rückgabe die nachfolgenden Zusatzkosten berechnen muss:
- Pauschale von 100 € brutto bei nicht geleerter und/oder nicht gereinigter Toilette
- Ebenfalls pauschal 100 € brutto bei nicht entleertem Abwassertank
- Mindestpauschale von 100 € brutto bzw. tatsächlich anfallende Zusatz-Reinigungskosten bei ungenügender oder nicht erfolgter Innen-Reinigung: Bitte achtet als Mieter daher besonders auf die Reinigung der Küchenzeile (Spüle, Herd, Kühlschrank, Geschirr, Besteck und Küchenutensilien) und der Nasszelle / des WCs, die jeweils gereinigt, trocken und sauber sein sollen, so wie Ihr die Fahrzeuge von Stadt•Land•Camp! gepflegt übergeben bekommt.
- Alle WOW-mobile sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes fällt eine Schadenpauschale von 300 € brutto an.
- Aufwandspauschale in Höhe von 30 € brutto (Betankungskosten) sowie zusätzlich tatsächliche Kosten der Tankfüllung gemäß Quittung, wenn Ihr das Fahrzeug nicht mit vollem Tank übergebt.
3. Ersatzfahrzeug
Kann euch das gebuchte WOW-mobil zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, bemüht sich Stadt•Land•Camp! euch ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, ohne dass euch als Mieter dadurch Zusatzkosten entstehen.
Sollte in besonderen Schadensfällen eines Vormieters (Unfall oder Totalschaden abgedeckt durch die Versicherung) kein anderes Wohnmobil bereitgestellt werden können, so kann der Vertrag mit euch durch Stadt•Land•Camp! storniert werden. Die bereits gezahlte Miete wird euch als Folgemieter zurückgezahlt. Schadensansprüche können durch euch als Mieter allerdings nicht geltend gemacht werden, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Stadt•Land•Camp!.
4. Versicherungsschutz
Die Stadt•Land•Camp! WOW-mobile sind wie folgt versichert:
- Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit bis zu 100 Mio EUR Deckung.
- Vollkaskoschutz mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe von 1.500,- EUR, einschließlich Teilkaskoschutz mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in Höhe von 1.500,- EUR (auch bei Elementarschäden)
- Fahrerschutz-Versicherung
- Spezial-Reisemobil-Schutzbrief
5. Haftung und Beschränkung der Haftung von Stadt•Land•Camp!
Stadt•Land•Camp! als Vermieter haftet für alle Schäden, die über die vorgenannte Versicherung abgedeckt sind. Durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden sind beschränkt auf Sach- und Vermögensschäden sowie die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf 10% des Mietpreises begrenzt
Stadt•Land•Camp! kann leider keine Haftung übernehmen für Gegenstände, die Ihr als Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges versehentlich dort zurücklasst oder vergesst.
6. Preise
Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.stadtlandcamp.de/infos-uebersicht/preise/ veröffentlichten Preise inkl. Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Im Mietpreis enthalten sind neben der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum auch die Kosten des Versicherungsschutzes (siehe Punkt 4.) sowie Wartung und Verschleißreparaturen.
Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden jeweils als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird.
Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Servicepauschale an für die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges (Persönliche Einweisung, Außenreinigung, Gasbefüllung, Befüllung mit Toilettenchemie, -papier, Reinigungsmitteln etc.).
Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Für jede Zahlungsaufforderung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € fällig.
Etwaige benötigte Mehr-km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste auf www.stadtlandcamp.de/infos-uebersicht/preise/ berechnet.
7. Kaution / Zahlungsbedingungen
Eine Kaution in Höhe von 1.500 € brutto muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlung kann erfolgen:
- per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto spätestens am Tag vor der Fahrzeugübergabe (es gilt das Datum des Zahlungseingangs, gebührenfrei).
- und in Ausnahmefällen bei kurzfristiger Anmietung (<4 Tage) bar bei Fahrzeugübergabe
Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet.
Stadt•Land•Camp! kann euch als Mieter aber nicht befreien von der Haftung für verdeckte Mängel oder Beschädigungen. Auch alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten, die durch euch als Mieter verursacht sind (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, zusätzliche Kaffeeautomat-Kapseln, Schäden etc.) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.
Infolge eines Schadens anfallende Reparaturkosten kann Stadt•Land•Camp! auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bitte habt Verständnis, dass Stadt•Land•Camp! bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten das Recht hat, die Kaution zurückzubehalten.
Das WOW-mobil kann nur ausgehändigt werden, wenn neben der Kaution auch der vereinbarte Mietpreis im Voraus bezahlt wurde.
Nach Erhalt Eurer schriftlichen Buchungsbestätigung durch Stadt•Land•Camp! ist eine Anzahlung von 30% des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Bankkonto fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Abreise von euch als Mieter zu leisten. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Fällt der kurzfristige Mietbeginn bereits in die Zahlungsfrist von 14 Tagen, ist der Rechnungsbetrag sofort zu leisten
Bei Nichteinhaltung einer dieser Fristen ist Stadt•Land•Camp! als Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden und kann vom Vertrag zurückzutreten.
8. Buchung / Umbuchung / Kündigung
Buchungen sind nur nach Übersendung des unterschriebenen Vertrages bzw. Email-Bestätigung des Mieters und entsprechender schriftlicher Rückbestätigung der Buchung durch Stadt•Land•Camp! verbindlich.
Mit schriftlicher Buchungsbestätigung habt Ihr als Mieter Anspruch auf ein Fahrzeug von Stadt•Land•Camp!. Auf ein besonderes Fahrzeug besteht leider kein Anspruch.
Im Fall evtl. Kündigungen durch euch als Mieter gelten die folgenden Stornogebühren:
- 10 % des Mietpreises bis zum 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 30 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 50 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 90 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 100 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn bis zum Tag des vereinbarten Mietbeginns.
Maßgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme des gebuchten WOW-mobils gilt als Rücktritt.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.
9. Mindestalter / Führerschein
Der Mieter und der/die Fahrer des WOW-mobils müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Der/die Fahrer muss/müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3, der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht sein.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das WOW-mobil nur von Personen gefahren wird, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Ohne Vorlage des/r Original-Führerscheins/e und Personalausweis/e des Mieters und des/r Fahrer/s spätestens zum Übergabetermin ist die Übernahme des Wohnmobils nicht möglich.
Stadt•Land•Camp! ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vorgenannten notwendigen Dokumente weder zur vereinbarten Übergabe noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden.
10. Verantwortung / Mitwirkungspflicht des Mieters
a) Benutzung des WOW-mobil
Das angemietete WOW-mobil ist schonend und sachgemäß zu behandeln. Die für die Benutzung geltenden Vorschriften, Zuladungsbestimmungen und Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) sind zu beachten. Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern und die Gasflasche während der Fahrt zu schließen.
Weiterhin überprüft bitte als Mieter regelmäßig den verkehrssicheren Zustand des Wohnmobils. Bei jedem Tankstopp (mindestens alle 1.000 km) sind zudem der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck zu überprüfen. Es darf nur Diesel-Kraftstoff getankt werden. Entstehende Schäden durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und das Touren iPad (sofern gemietet) an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren
Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des WOW-mobils berechtigt. Es ist untersagt, das Fahrzeug zweckentfremdet zu nutzen, wie z.B. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Weitervermietung oder zum Verleih an Dritte, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten (,auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind); zu Zwecken, die einer übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeuges führen und/oder zum Fahren auf nicht dafür vorgesehenen Gelände.
Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen
b) Fahrten ins Ausland
Fahrten in Krisen- und/oder Kriegsgebiete und nicht-europäische Länder sind verboten. Fahrten in europäische Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, oder Grönland. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Stadt•Land•Camp!.
Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Für Reisen in andere Länder verpflichtet sich der Mieter ebenso, sich vorher umfassend über die Zahlungsmodalitäten in diesen Ländern zu informieren und ggf. vor Ort oder vorab bei den entsprechenden Stellen zu registrieren. Dies umfasst neben den Autobahnen auch City Maut-Gebühren etc. und gilt insbesondere für Reisen nach Norwegen und Schweden. Vor Reiseantritt in diese beiden Länder verpflichtet sich der Mieter zu einer Online-Registrierung mit gültiger Kreditkarte auf www.epass24.com. Andernfalls muss Stadt•Land•Camp! euch/Dir für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € berechnen.
c) Umgang mit dem Touren iPad
Dem Mieter ist es untersagt, das von Stadt•Land•Camp! überlassene iPad anders als in der Einweisung vermittelt zu nutzen. Vor allem ist es untersagt, die Apple-ID zu wechseln bzw. eine andere Apple-ID anzumelden sowie weitere Apps auf dem Gerät zu installieren oder bestehenden Apps zu löschen oder Änderungen in den Geräteeinstellungen vorzunehmen. Die volle Nutzungsfähigkeit wird bei Über- und Rückgabe entsprechend geprüft. Bei eingeschränkter bzw. nicht mehr vorhandener Nutzungsfähigkeit werden dem Mieter die Kosten der Neuanschaffung und –installation aller relevanten Apps somit damit verbundener notwendiger Dienstleistungen vollständig in Rechnung gestellt. Die Rückzahlung der Kaution kann erst nach vollständiger Ermittlung der entstandenen Kosten erfolgen.
d) Mitnahme von Kindern und Haustieren
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit amtlich genehmigten und gemäß Größe, Alter und Gewicht passendem Kindersitz (§21 StVO) auf dazu geeigneten und zugelassenen Sitzplätzen mitfahren.
Haustiere / Hunde dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters nur mit zulässigen Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit-/Einreisebestimmungen ist der Mieter eigenverantwortlich. Haustier-/Hunde-Mitnahmen führen zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigungsgebühr gem. Preisliste auf www.stadtlandcamp.de/infos-uebersicht/preise/.
Bei jeglichen Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.
11. Unfälle / Reparaturen / Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und darüberhinausgehende Schäden aufgrund von durch ihn verursachter Verletzung von Vertragspflichten.
Falls Reparaturen während der Mietzeit am WOW-mobil notwendig werden sollten, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, informiert als erstes und umgehend Stadt•Land•Camp! über die übermittelten Kontaktdaten (Telefon, Mail). Reparaturen dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten kann nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege im Original übernommen werden. Falls es sich um zu reparierende Garantieteile handelt (z.B. Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe) ist zur Kostenerstattung auch die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern diese für den Mieter verfügbar sind und der Rücktransport zumutbar ist.
Im Folgenden noch Hinweise zu spezifischen Schäden bzw. zur Vermeidung derselben am WOW-mobil:
- Markise:
Die Markise nie bei starkem Wind benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Beim Entfernen vom Wohnmobil die Markise immer vollständig einfahren. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage übersteigen in der Regel den Kautionsbetrag.
- Falsche Befüllung des Wassertanks
Das Wassersystem kann, wenn z.B. unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Wassertank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden und muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten dafür sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.
- Falsche Befüllung des Dieseltanks:
Eine falsche Befüllung des Dieseltanks kann zu Motorschäden führen und der Mieter haftet in für alle daraus resultierenden Schäden. Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, umgehend Stadt•Land•Camp! zu informieren und gemeinsam zu klären, ob über die abgeschlossene Versicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug, Fahrzeugrückholung, etc. zu erlangen sind. Stadt•Land•Camp! übernimmt nur zuvor bestätigte Versicherungsleistungen, alle weiteren Kosten trägt der Mieter vollständig selbst.
Der Mieter/Fahrer hat nach einem Unfall mit dem WOW-mobil unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Dies gilt auch im Falle eines Fahrzeugbrandes, der Entwendung des Fahrzeuges oder einem Wild-Schaden sowie gleichermaßen im Fall von geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Falls die Polizei die Schadenaufnahme verweigern sollte, ist dies durch den Mieter nachzuweisen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
12. Verjährung / Ausschlussfrist
Der Mieter muss offensichtliche Mängel wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges bei dem Vermieter anzeigen. Die angegebenen Mängel müssen vom Vermieter zur Kenntnis genommen und quittiert werden. Die Quittierung der Mängel stellt kein Schuldeingeständnis seitens des Vermieters dar.
Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache verjähren frühestens nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend grundsätzlich mit der Rückgabe des Fahrzeuges.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
13. Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Stadt•Land•Camp! Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO sind auf der Unternehmens-Homepage unter https://www.stadtlandcamp.de/datenschutz/ zu finden.
Stadt•Land•Camp! behält sich vor, seine WOW-mobile mit einem modernen, satellitengestützten Ortungssystem auszustatten. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges festzustellen und das Fahrzeug im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Sofern dabei personenbezogene Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeugs.
14. Schlussbestimmungen / Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsorte sind der Sitz des Vermieters: Stadt•Land•Camp!, Achter de Kark 17, 25495 Kummerfeld sowie der Standort der WOW-mobile: Stadt•Land•Camp!, Borstelweg 22, 25436 Tornesch. Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht
Ist der Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder selbiger nicht bekannt ist.
Änderungen des Vertrages oder Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll so umgedeutet werden, dass ihr Zwecks in wirksamer Weise erfüllt werden kann.